Das Fernabsatzgesetz wurde vor ein paar Jahren abgeschafft und ins BGB integriert. Er muss sich auf die entsprechenden Paragrafen im BGB berufen (bitte selbst ergoogeln), NICHT auf das nicht mehr existierende Fernabsatzgesetz!
Gruss
Wawa
geschrieben von
wawa
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06.04.2006, 02:44 Uhr
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