Da aber der Besuch im Internet zu einer fristlosen Kündigung führen konnte, hatte der Chef die Möglichkeit einen innerhalb von ein oder zwei Tagen aus der Firma zu werfen, denn, auch wenn keiner privat surfte, so kamm man nicht drum herum ins Internet zu gehen. Und im Arbeitsvertrag stand nicht, daß man nicht privat ins Netzt darf, sondern allgemein.
Popov

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geschrieben von Popov , 30.03.2006, 15:15 Uhr , 26 mal gelesen