Hi!
Eine Mindestlänge eines befristeten Arbeitsverhältnisses gibt es nicht. Ich kenne aus der Praxis auch durchaus einige Beispiele, bei denen die Befristung wie bei Dir auch sechs Monate hinausläuft. Alles, was darunter geht, würde ich aber als sehr ungewöhnlich einstufen, auch wenn es juristisch denkbar ist.
Viele Grüße!
Caric12000
geschrieben von
Caric12000
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20.03.2006, 15:42 Uhr
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