"Irrtum hin oder her..." - Das ist so nicht richtig. Die Gerichte neigen gerade bei eBay dazu den 'Irrtumsparagraphen' heranzuziehen.
Google mal mit den Suchwörtern '§ 119 bgb ebay'.
Es sind aber immer Einzelentscheidungen, also nichts vorhersehbar.
Der erste Schritt sollte auf jeden Fall mal sein, die leer ausgegangenen Bieter zu kontaktieren und 'schön Wetter machen'.
Gruß
Stefan
geschrieben von
Stefan66
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10.04.2006, 14:53 Uhr
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