Nein, mit der beweispflicht meine ich daß Du mitlerweile beweisen mußt, daß das Gerät schon ab Übergabe defekt war. Siehe dazu zB hier:
http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ113455238224700/link9403A.html
XPler
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XPler
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14.12.2005, 10:26 Uhr
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