Weil ihr in solchem Fall "nur" Nebenkläger wäret. Hauptkläger wäre die Staatsanwaltschaft.
Und dann obligt es tatsächlich allein dem Richter, ob die Nebenklage dem Prozess beiwohnen darf oder nicht.
Volker
-- Im übrigen bin ich der Ansicht, dass TTIP verhindert werden muss"...wir sind nur die Randfigur'n.. in einem schlechten Spiel..."(aus: Klaus Lage "Monopoly")
geschrieben von neanderix , 07.03.2006, 09:34 Uhr , 29 mal gelesen