Hilfe zum Thema: Auto Re: Kuscheltier an Windschutzscheibe verboten ???
Bei solchen Viechern geht es weniger um Sicht, sondern mehr um die Ablenkung. Das gesetzlich vorgeschriebene Sichtfeld (StVZO §35b) ist ja nur etwa ein 40cm Quadrat frontal vor dem Fahrer (s. Bild) und diese Norm diente urspr. als Vorgabe für den Scheibenwischer dieses Feld zu 100% freizuwischen. Wer da also ein Navi reinpappt sieht garantiert nix mehr :-D Hab allerdings noch keinen gesehen... Gruß Olsen