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Hilfe zum Thema: Auto, Kuscheltiere
Re: Kuscheltier an Windschutzscheibe verboten ??? Naja, Selbstverantwortung
So heißt das Zauberwort. Klarerweise werden Plaketten unten außen links oder rechts vollkommen außerhalb des Sehbereichs angebracht. Der Rückspiegel ist eine essentielle Mitsichthilfe nach hinten, ob vorgeschrieben oder nicht und Kuscheltiere gehören nicht in den Pkw-Innenraum im Sichtfeld des Fahrers. Der darf sich dann wegen der Weigerung der Versicherung zu zahlen nicht wundern. Es reichen schon die unvermeidlichen vertikalen Holme der Windschutzscheibe, die sich sichtbehindernd auswirken. [Nebenbei bemerkt: Übrigens habe ich festgestellt, dass man speziell Fußgänger, die von links, sozusagen vom gegenüberliegenden Bürgersteig besonders spät erkennt.] Cu Adi
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Geschickt von Adolf Gerl, Mi 30.04.2008 19:20
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